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   BGH, 13.04.2021 - I ZB 38/20   

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https://dejure.org/2021,12599
BGH, 13.04.2021 - I ZB 38/20 (https://dejure.org/2021,12599)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - I ZB 38/20 (https://dejure.org/2021,12599)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - I ZB 38/20 (https://dejure.org/2021,12599)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 33 Abs. 1 RVG, § ... 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG, § 43 Abs. 3 GKG, § 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO, Nr. 3100 VV RVG, Nr. 7002 VV RVG, Nr. 7008 VV RVG, Nr. 1210 KV GKG, Nr. 1211 KV GKG, § 33 Abs. 9 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 9 Satz 2 Halbsatz 1 RVG

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.2020 - I ZB 25/18

    Bestimmen des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nach billigem

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - I ZB 38/20
    Für die Entscheidung über den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG , den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren - wie hier - nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, ist gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG auch beim Bundesgerichtshof grundsätzlich der Einzelrichter zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZB 25/18 , juris Rn. 5).
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